Passerelle

Stamm vom 11.05.2017: Die städtische Verfassung

Die Stadt Biel hat entschieden, ihre aktuelle Stadtordnung, also quasi die städtische Verfassung, komplett zu revidieren. Vor diesem Hintergrund widmen wir den nächsten Stamm dem Thema «städtische Verfassung».

Unsere Fragen, die wir diskutieren wollen, sind:

  • Brauchen wir Werte und Grundsätze in der Städtischen Verfassung? Und falls ja: Welche?
  • Sollen die Bürgerrechte (z. B. das Initiativrecht) ausgeweitet werden? Und falls ja: Welche und wie?

Zu diesem Thema finden Sie nachfolgend Auszüge des Originaltextes der Stadt Biel:

Die Stadtordnung, was ist das?

(…) Das Gemeindegesetz schreibt vor, dass im Organisationsreglement (Anmerkung: Stadtordnung) zumindest die Grundsätze der Organisation der Gemeinde, die Zuständigkeiten und die Mitwirkung der Stimmberechtigten geregelt werden müssen. Neben diesen Mindestinhalten können in der «Gemeindeverfassung» weitere Grundsatzregelungen verankert werden.

Die heutige Stadtordnung regelt die vom Gemeindegesetz geforderten Mindestinhalte. Sie enthält hingegen keine Bestimmungen über allgemeine Ziele der Bieler Politik, der Gestaltung des gesellschaftlichen (Zusammen-)Lebens, der wirtschaftlichen Schwerpunkte etc.

Eine neue «Bieler Verfassung»

Die neue Stadtordnung soll eine zeitgemässe, verlässliche, zukunftsgerichtete und verständliche rechtliche Grundlage für die politische Mitwirkung der Bevölkerung und die Tätigkeit der städtischen Behörden ab der Legislatur 2021-2024 bilden. Sie soll unabhängig von der heutigen Regelung ohne unnötige Tabus und in einem partizipativen Prozess erarbeitet werden, in dem aktuelle politische Anliegen mit berücksichtigt werden und in dem der Stadtrat und die Bevölkerung angemessen mitwirken.

Zu diesem Zweck wurde eine spezifische Projektorganisation erstellt, welche auf den ersten Arbeitshypothesen basiert. Diese enthalten die Ausgangsthemen, welche analysiert, besprochen und anschliessend konsolidiert oder verworfen werden müssen. Natürlich können im Laufe der Zeit auch andere Ideen entstehen.

Das Projekt verläuft in mehreren Phasen, welche fortlaufend auf dieser Internetseite dokumentiert werden. Einige davon beinhalten die Mitwirkung der Bevölkerung durch Hearings oder schriftliche Vernehmlassungen. Alle werden zur Mitwirkung eingeladen. Auch der Gemeinderat und anschliessend der Stadtrat werden fortlaufend zum Entwurf der neuen Stadtordnung Stellung nehmen müssen. Nach Abschluss des Prozesses gelangt der Entwurf zur Abstimmung.